„Miteinander leben lernen… das wollen wir! Alle – Kinder, Eltern und MitarbeiterInnen – sollen sich in der Kita wohl fühlen. Jede und jeder soll hier Schutz und Hilfe erfahren.“
Zitat aus der Hausordnung unseres Kinder- und Familienzentrums
Ausgehend von unserer Hausordnung soll uns unser Kinderschutzkonzept als gemeinsame Handlungsgrundlage dienen und Handlungssicherheit schaffen. Es schützt somit die Kinder, Eltern und MitarbeiterInnen. Es soll sicherstellen, dass die Rechte der Kinder im Alltag berücksichtigt werden und uns für unser Verhalten sensibilisieren. Das Konzept greift die Formen der Kindeswohlgefährdung auf (Vernachlässigung, Misshandlung, sexualisierte Gewalt) und beschreibt sowohl unser präventives Handeln im Umgang mit Kindern, Eltern und im Team als auch die konkreten Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung innerhalb und außerhalb der Einrichtung.
Wir verstehen unser Kinderschutzkonzept als Entwicklungsprozess, das dazu beiträgt, unsere Haltungen und unser Verhalten kontinuierlich zu reflektieren und uns hilft, Orientierung für unser Handeln zu erhalten. Unser Kinderschutzkonzept soll daher nicht nur transparent machen, auf welcher Grundlage wir zurzeit arbeiten. Es soll sicherstellen, dass wir die Fragen des Kinderschutzes kontinuierlich reflektieren und unser Konzept fortlaufend weiterentwickeln.